
Der Vermieter muss dem Mieter Mietzinserhöhungen und Begehren um andere Vertragsänderungen sowie Kündigungen auf einem vom Kanton genehmigten (amtlichen) Formular mitteilen, andernfalls sind die Mitteilungen nichtig.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40180
Keine exakte Übereinkunft gefunden.